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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98   

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https://dejure.org/1999,15274
OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98 (https://dejure.org/1999,15274)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.05.1999 - 1 A 12285/98 (https://dejure.org/1999,15274)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 1 A 12285/98 (https://dejure.org/1999,15274)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Materielle Verwirkungspräklusion; Einwendungsbegriff; Planfeststellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
    Eine derartige Ausschlusswirkung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (dazu vgl. Czychowski, a.a.O., Rdnr. 52 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489 - zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG -).

    Der Einwendungsbegriff des § 115 Abs. 1 LWG ist - wie bei § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG - nicht auf Tatsachen beschränkt, sondern umfasst jegliches gegen die Planfeststellung gerichtete oder in ihrem Rahmen zu berücksichtigende Vorbringen rechtlicher oder tatsächlicher Art (zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489, 491).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
    Hat sie entsprechende Einwendungen, die im Wesentlichen auf ihr einfach gesetzlich geschütztes Eigentumsrecht oder ihre kommunale Planungshoheit gestützt sein müssten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996, NVwZ 1997, 169), innerhalb der Einwendungsfrist nicht erhoben und ist deshalb die materielle Ausschlusswirkung eingetreten, so kann die Klagebefugnis hieraus nicht abgeleitet werden.
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
    Eine Einwendung muss ein konkretes Vorbringen enthalten, das erkennen lässt, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die beabsichtigte Planfeststellung aus der Sicht des Einwendungsführers bestehen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1996, NVwZ 1997, 171, 172; Beile, a.a.O., § 115 LWG Anm. 1).
  • BVerwG, 16.03.1998 - 4 A 31.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ostsee-Autobahn im Peenetal aus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
    Auch eine spätere Beteiligung am Anhörungsverfahren ersetzt nicht die Obliegenheit, fristgerecht Einwendungen zu erheben (BVerwG, Urteil vom 16. März 1998 - 4 A 31.97 - unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 13. März 1995, Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 und vom 18. September 1995, Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1998 - 1 A 11058/98

    Berufungsbegründungsfrist, Antragserfordernis, bestimmter Antrag, Bauvorbescheid,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 1 A 12285/98
    Unter diesen Umständen ist die im Berufungsbegründungsschriftsatz unterbliebene Stellung eines zutreffenden ausdrücklichen Antrags unschädlich und konnte der richtige Berufungsantrag noch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nachgeholt werden (vgl. Urteil des Senats aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 1998 - 1 A 11058/98.OVG -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 16. März 1999 - 4 B 16.99 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 1 A 11787/03

    Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004

    Da es sich bei diesem Einwendungsausschluss um eine materielle Verwirkungspräklusion handelt, ist er auch für ein dem Planfeststellungsverfahren nachfolgendes gerichtliches Verfahren maßgeblich (vgl. Urteil des Senats vom 20. Mai 1999 - 1 A 12285/98.OVG - Umdruck S. 12 - ESOVGRP und juris; Czychowski/Reinhardt, WHG 8. Aufl. 2003, § 9 Rdnrn. 51 f.; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rdziff. 979).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.03.2002 - 1 B 10259/02

    Teilanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

    Im Übrigen steht eine einmal festgesetzte Einwendungsfrist gerade wegen ihres materiell-rechtlichen Charakters nicht zur Disposition der Anhörungs- oder der Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2000 - 4 VR 17.99 - juris - und Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998, NVwZ-RR 1999, 162 m.w.N.; Urteil des Senats vom 20. Mai 1999 - 1 A 12285/98.OVG - Umdruck S. 13 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 1 A 11447/00

    Rechtmäßigkeit eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für einen

    Der in den Präklusionsregelungen verwandte Einwendungsbegriff umfasst, wie der Senat zu der vergleichbaren Vorschrift des § 115 Abs. 1 LWG durch Urteil vom 20. Mai 1999 (1 A 12285/98.OVG) entschieden hat, jegliches gegen die Planfeststellung gerichtete oder in ihrem Rahmen zu berücksichtigende Vorbringen rechtlicher oder tatsächlicher Art. Daraus folgt, dass innerhalb der Einwendungsfrist nicht nur die tatsächliche Betroffenheit einzelner im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigender Belange - seien es die eigenen oder auch öffentliche - vorgetragen werden müssen, sondern auch rechtliche Bedenken gegen die Planfeststellung (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489, 491) [BVerwG 24.05.1996 - 4 A 38/95].
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